Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der B2Connect-Plattform und der von uns angebotenen Matching-Leistungen. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Stand: 23. Juli 2026
01Geltungsbereich & Parteien
Anbieterin der unter www.b2connect.ch angebotenen Dienstleistungen ist:
Glanzmann eCom
Dorfstrasse 3, 6404 Greppen, Schweiz
E-Mail: info@b2connect.ch
Nutzer:innen im Sinne dieser AGB sind entweder KMU-Entscheider (Inhaber:innen und Geschäftsführungen von Schweizer KMU) oder Spezialisten (Dienstleister und Anbieter aus den Bereichen Digitalisierung, KI, Automatisierung und verwandter Disziplinen).
Mit dem Absenden einer Anfrage oder der Aufnahme in unser Spezialisten-Netzwerk akzeptierst du diese AGB in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
02Leistungen von B2Connect
B2Connect erbringt Vermittlungs- und Beratungsleistungen. Konkret:
- Aufnahme und Analyse des Bedarfs eines KMU-Entscheiders
- Auswahl eines passenden Spezialisten aus unserem geprüften Netzwerk
- Vor der Vermittlung: Unterzeichnung des Intro-Protokolls durch B2Connect, Spezialist und KMU-Entscheider — es regelt Vertraulichkeit, Umgehungsschutz und die Fälligkeit der Success Fee
- Vorbereitung und Koordination eines strukturierten 1:1 Meetings zwischen KMU-Entscheider und Spezialist
- Nachfassen zur Feststellung, ob ein Auftragsverhältnis zustande gekommen ist
B2Connect ist Vermittlerin, nicht Vertragspartei des allfälligen Vertrags zwischen KMU-Entscheider und Spezialist. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl vermittelter Kontakte oder auf das Zustandekommen eines Auftrags.
03Bedingungen für KMU-Entscheider
Die Nutzung der Matching-Leistung ist für KMU-Entscheider kostenlos. Es entstehen keine versteckten Gebühren, keine Vermittlungsprovisionen zu Lasten des KMU und keine Verpflichtung, einen der vorgeschlagenen Spezialisten zu beauftragen.
Der KMU-Entscheider verpflichtet sich, seine Angaben zu Bedarf, Budget und Rahmenbedingungen wahrheitsgetreu zu machen und vereinbarte Meetings wahrzunehmen bzw. rechtzeitig abzusagen.
04Bedingungen für Spezialisten
Spezialisten werden in einem Aufnahmeverfahren geprüft. Voraussetzung ist unter anderem:
- Sitz oder ständige Niederlassung in der Schweiz
- Nachweisbare Erfahrung im angegebenen Fachbereich
- Bereitschaft, mit Schweizer KMU nach Schweizer Standards zusammenzuarbeiten
Die Aufnahme in das Spezialisten-Netzwerk ist unentgeltlich. Vergütet werden ausschliesslich erfolgreich vermittelte Aufträge im Rahmen des Success-Fee-Modells (siehe Ziffer 5).
B2Connect behält sich vor, Spezialisten bei wiederholten Qualitätsmängeln, verspäteten Rückmeldungen oder Verstössen gegen diese AGB aus dem Netzwerk zu entfernen.
05Success Fee & Zahlungsbedingungen
Kommt zwischen einem durch B2Connect vermittelten KMU-Entscheider und einem Spezialisten ein Vertragsverhältnis zustande, schuldet der Spezialist B2Connect eine erfolgsabhängige Vergütung (Success Fee).
- Höhe: 15% auf den Nettoumsatz des ersten zwischen Spezialist und KMU zustande gekommenen Auftrags
- Definition „erfolgreiches Match": das Zustandekommen einer schriftlichen Auftragsvereinbarung zwischen Spezialist und KMU-Entscheider innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung des Intro-Protokolls
- Fälligkeit: Die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tage netto ab Rechnungsdatum ab Rechnungsdatum
- Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins gemäss OR
Sämtliche Beträge verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.
Der Spezialist ist verpflichtet, das Zustandekommen und den Umfang eines Auftragsverhältnisses B2Connect gegenüber wahrheitsgemäss offenzulegen. B2Connect behält sich das Recht auf Nachweis und Prüfung vor.
06Pflichten & Verhaltensregeln
- Beide Parteien verpflichten sich zu einem professionellen, respektvollen Umgang.
- Vertrauliche Informationen aus vermittelten Gesprächen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Es ist untersagt, B2Connect zu umgehen, um die Success Fee zu vermeiden.
- Kommunikation über Konditionen und Erweiterungen im Vermittlungsprozess erfolgt schriftlich (E-Mail genügt).
07Haftung
B2Connect erbringt seine Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg eines vermittelten Vertragsverhältnisses.
Die Haftung von B2Connect für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. In jedem Fall ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden begrenzt; Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingendes Recht dem entgegensteht.
08Vertragsdauer & Kündigung
Ein Vertragsverhältnis mit B2Connect entsteht mit der aktiven Nutzung der Leistung (Anfrage-Absendung, Netzwerkaufnahme). Es kann jederzeit per E-Mail formlos beendet werden. Bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen aus vermittelten Aufträgen bleiben davon unberührt.
09Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.
10Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Luzern. Zwingende Gesetzesbestimmungen zum Gerichtsstand bleiben vorbehalten.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Änderungen: B2Connect behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht und gelten für neue Vertragsverhältnisse ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.